Schutzgebiete in Charlottenburg-Wilmersdorf

Naturschutzgebiete (NSG)
Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgelegte Gebiete, in denen der Schutz von Natur und Landschaft oberste Priorität hat. Ziel ist es, Folgendes zu bewahren oder wiederherzustellen:
- Lebensräume, Biotope und Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten.
- Gebiete von wissenschaftlicher, naturgeschichtlicher oder landeskundlicher Bedeutung.
- Landschaften von besonderer Seltenheit, Eigenart oder herausragender Schönheit.
Einschränkungen:
In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Gebiets führen könnten, streng verboten. Soweit es der Schutzzweck zulässt, können Naturschutzgebiete jedoch für die Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
Wie erkennt man sie?
Der Eingang zu einem Naturschutzgebiet ist durch ein grün-weißes Dreiecksschild mit einem Adler-Symbol gekennzeichnet.
Weitere Informationen: Naturschutzgebiete (extern: Bundesamt für Naturschutz).
Landschaftsschutzgebiete (LSG)
Im Gegensatz zu den Naturschutzgebieten schützen die Landschaftsschutzgebiete (LSG) nicht bestimmte gefährdete Arten, sondern eine großflächige Natur- oder Kulturlandschaft. Sie dienen entweder dazu:
- die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen
- die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft zu bewahren oder
- Gebiete mit besonderer Bedeutung für Erholungszwecke zu schützen.
Daher sind in Landschaftsschutzgebieten bauliche Maßnahmen in der Regel verboten, jedoch bleiben Forst- und Landwirtschaft erlaubt.
Besucher können die Landschaft auf vielfältige Weise genießen, jedoch sind folgende Handlungen untersagt: Feuer machen, wilde Tiere fangen oder töten, Pflanzen ausreißen oder beschädigen, Hunde ohne Leine laufen lassen, Müll oder Abfälle hinterlassen, Zelten.
Natura 2000 Network
Für eine systematische Aktion auf europäischer Ebene im Bereich des Natur- und Umweltdchutz sind die folgenden Richtlinien maßgeblich:
- 1979: Die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) zum Schutz wildlebender Vogelarten.
- 1992: Die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) zum Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer natürlichen Lebensräume.
Diese beiden Richtlinien bilden die Grundlage für Natura 2000, das größte koordinierte Schutzgebietsnetz der Welt. Es umfasst derzeit rund 27.000 Schutzgebiete und erstreckt sich über 18,6 % der Landfläche der EU.
Weitere Informationen: SenMVKU, Bundesamt für Naturschutz